Hilfreiche Links zu aktuellen Kontakten und Ansprechpartnern
Wirtschaftsministerium
Die Bundesregierung bietet ein Hilfspaket aus flexiblerem Kurzarbeitergeld, steuerlichen Liquiditätshilfe für Unternehmen und einem Milliarden-Hilfsprogramm.
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen denUnternehmen auf Länderebene verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Zuständig sind in der Regel die Landesbanken. Hier ist eine Übersicht. https://www.banken-auskunft.de/landesbanken/deutschland
Ihre zuständige Bürgschaftsbank und die MittelständischenIhre zuständige Bürgschaftsbank und die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) finden Sie unter www.vdb-info.de.
Ihre zuständige Bürgschaftsbank finden Sie unter www.vdb-info.de.
Quarantäne
Sollte wegen des Corona-Virus für Beschäftigte eine Quarantäneangeordnet worden sein, können Arbeitgeber für Arbeitnehmer bzw. Selbständige eine Entschädigung desVerdienstausfalls beantragen. Hier helfen die jeweiligen Landschaftsverbände weiter.
Finanzamt
Um die Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen, können Sie entsprechende Anträge beim Finanzamt stellen, um eine Stundung, Anpassungen von Vorauszahlungen, und Fristverlängerungen zu erhalten.
Über das Steuerportal www.elster.de ist ebenfalls ein Antragfür steuerliche Hilfen möglich.
IHK
Eine erste Anlaufstelle sind die regionalen Industriehandelskammern(IHK). Der IHK-Finder hilft bei der Suche. https://www.ihk.de/